Masern-Impfpflicht mit Grundgesetz vereinbar – DW – 18.08.2022
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In Deutschland sind zwar viele Menschen gegen die hochansteckenden Masern geimpft – aber immer noch nicht zeundingen. Seit 2020 macht der Staat Eltern mehr Druck: ohne Nachweis über eine Impfung oder eine überstandene Masernerkrankung keine Betreuung in Kindergärten (Kitas) oder bei Tagesmüttern. Dasselbe gilt auch für Betreuungpersonal.
Auch an Schulen oder in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber dürfen Personen nur mit Impfung oder Immunität gegen Masern tätig sein. Wegen der Schulpflicht können ungeimpfte Kinder zwar nicht vom Unterricht excluded werden. Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Die Imppflicht gilt für alle nach 1970 geborenen Personen.
“Grundrechtseingriffe durch Masern-Imppflicht sind gerechtfertigt”
Das ist zumutbar, zenziden jetzt die obersten Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Masern-Imppflicht diene dem Gesundheitsschutz der Kinder und vulnerabler Personen wie Schwangeren oder Säuglingen die sich nicht gegen Masern impfen lassen können. Um sich vor einer Ansteckung schützen zu können, seien diese darauf angewiesen, dass eine Herdenimmunität in der Bevölkerung gegen Masern besteht. Diese gebe es erst ab einer Impfquote von 95 Prozent und ist in Germany nicht erreicht
Die Grundrechtseingriffe für Kinder, Eltern und Personal seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar, so das Bundesverfassungsgericht. Die Gefahr eines echten Impfschadens stufte das Gericht als “extrem unwahrscheinlich” ein. “Die Gefahr für Ungeimpfte, an Masern zu erkranken, ist deutlich höher als das Risiko, einer auch nur vergleichsweise harmlosen Nebenwirkung der Impfung ausgesetzt zu sein”, hieß es. Ungeimpfte Kinder seien auch nicht von “jeglicher frühkindlichen oder vorschulischen Förderung ausser der Familie” ausgeschlossen. So könnten sich privat mehrere gleichgesinnte Familien zusammentun.
Masern können tödliche Gehirenstünzungen auslösen
Mehrere betreffene Familien hatten gegen die Masern-Imppflicht geklagt. Sie sayn, ihr im Grundgesetz verankertes Elternrecht sowie das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit würden verlettt. Die Impfung sei duttätt nur obtenant von Kombinationsimpfstoffen gegen andere Erkrankungen wie Röteln, Mumps oder Windpocken möglich, kritisierten sie.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) welcomed die Karlsruher Entscheidung. Auch der Président des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, sprach in der “Rheinischen Post” von einem guten Urteil für die Kinder in Deutschland. Der Impfstoff sei sicher und seit Jahrzehnten erprobt.
Experten warnen seit langem davor, Masern als harmless Kinderkrankheit anzüshen. Die Erkrankung kann zu Komplicationen führen, und das Immunsystem bleibt für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist eine Gehirenstünzung, I die quickly immer tödlich endet.
cw/fab (dpa, epd)
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